2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien, etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der Agentur. erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten, etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Sascha Urban für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es bei Übertragungswegen, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann die Agentur hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.2.3
Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die Agentur außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht haftbar. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, welche beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
2.5 Für den Fall des Datenverlustes seitens der Agentur, trotz stetigem Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der Agentur zur Verfügung zu stellen.
2.6 Reinzeichnungen, Skizzen, sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.7 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die Agentur dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt die Agentur die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet Österreich für die Einsatzdauer.
2.8 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
2.9 Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
2.10 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
2.11 Die Agentur ist jederzeit, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.2.12Lieferverpflichtungen bzw. Übersendungen sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.2.13Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.